Island Tours Winterkatalog 2023/24

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der ITG Island Tours GmbH AndieserStellemöchtenwirSieüberunsereAllgemeinen Geschäftsbedingungen informieren,diediegesetzlichenBestimmungender§§651a-yBGBergänzenund,soweitwirksamvereinbart,Bestandteildeszwischen Ihnenundunsgeschlosse-nen Pauschalreisevertragessind.BittenehmenSiesichZeitund lesen SiedieBedingungen inRuhedurch.SolltensichFragenergeben, stehenwir IhnenzurBeantwortunggernezurVerfügung. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages 1.1. MitderReiseanmeldungbietetderReisekundeder ITG Island ToursGmbH (nachfolgend: ITG)denAbschlusseinesPauschalreisevertragesverbindlichan.DieAnmeldungkannschriftlich,auf elektronischemWeg,mündlichoder fernmündlichvorgenommen werden.DerVertragkommtmitderAnnahmedurch ITG zustande.DieAnnahmebedarfkeinerbestimmtenForm.Beioder unverzüglichnachVertragsschlusswird ITGdemReisekunden aufeinemdauerhaftenDatenträgereineReisebestätigungzur Verfügungstellen. 1.2. Weichtder InhaltderReisebestätigungvom InhaltderAnmeldungab,so liegteinneuesAngebotvon ITGvor,andas ITG für dieDauervon10Tagengebunden ist.DerVertragkommtaufder GrundlagediesesneuenAngebotszustande,wennderReisende innerhalbderBindungsfristdieAnnahmeausdrücklicherklärt odereineAnzahlungbzw.denReisepreis leistet. 1.3. DerReisekundehat füralleVertragsverpflichtungenvon Mitreisenden, fürdieerdieReisebuchungvornimmt,wie fur seineeigeneneinzustehen,sofernerdieseVerpflichtungdurch ausdrücklicheundgesonderteErklärungübernommenhat. 2. Bezahlung 2.1. ZahlungenaufdenReisepreisvorBeendigungderReise dürfennurgefordertoderangenommenwerden,wenn für ITGein Kundengeldabsicherungsvertragbesteht, ITGdenReisekunden hierübergemäߧ651tBGB informiertunddemKundenzuvorein Sicherungsschein i.S.v.§651rAbs.4BGBübergebenwird. 2.2. NachVertragsschlussundÜbergabedesSicherungsscheins isteineAnzahlung inHöhevon20%desReisepreises fällig. 2.3. DieRestzahlungdesReisepreises ist4WochenvorReisebeginn fällig,soferndieReisenichtmehrnachZiffer5.1.abgesagt werdenkann. BeikurzfristigenBuchungen (wenigerals4WochenvorReisebeginn) istderReisepreis,sofernkeineAbsagenachZiffer5.1.mehr erfolgenkann,beiÜbergabederReiseunterlagensofort fällig. IsteineAbsagenachZiffer5.1.möglich,wirddieRestzahlungerst mitAblaufderAbsagefrist fällig, frühestens jedoch4Wochen vorReisebeginn. 2.4. GerätderReisekundemitderAnzahlungodermitder Restzahlung inVerzug, ist ITGnachMahnungmiterfolgloser FristsetzungzurZahlungundAndrohungdesRücktritts berechtigt,vomVertragzurückzutretenundSchadensersatz in HöhedervereinbartenEntschädigungspauschalen (sieheZiffer 4.2.)zuverlangen. 3. Leistungs- und Preisänderungen 3.1. ÄnderungeneinzelnerReiseleistungenvondemvereinbarten InhaltdesPauschalreisevertrages,dienachVertragsschluss notwendigwerdenunddievon ITGnichtwiderTreuundGlauben herbeigeführtwurden,sindnurgestattet,soweitdieÄnderungen nichterheblichsindunddenGesamtzuschnittdergebuchten Reisenichtbeeinträchtigen.AngegebeneTransfer-undFlugzeiten stehen,soweitnichtunzumutbar ineinevereinbarteNachtruhe eingegriffenwird,unterdemVorbehalteinerÄnderung.Bei FlugreisenstehendiemitderDurchführungdesFlugesnamentlichgenanntenFluggesellschaftenunterdemVorbehalteiner Änderung,esseidenn,einebestimmteFluggesellschaftwurde ausdrücklichvertraglichvereinbart. 3.2. EineErklärungüberÄnderungenvonReiseleistungenkann nurvorReisebeginnerfolgen. ITG istverpflichtet,denKundenüberÄnderungennachKenntnis vondemÄnderungsgrundunverzüglichaufeinemdauerhaften Datenträgerzu informieren. BeieinererheblichenVertragsänderung informiert ITGzudem überdieAuswirkungenderÄnderungaufdenReisepreisgemäß §651g IIIS.2BGB. ErheblicheÄnderungenkönnennichtohneZustimmungdes Reisekundenvorgenommenwerden,aufdieRegelungendes§§ 651fundgBGBwirdverwiesen. 3.3. GemäßdenBestimmungendes§§651fundgBGBbehält sich ITGvor,denvereinbartenReisepreis imFallderErhöhung derBeförderungskosten (TreibstoffundandereEnergieträger), ErhöhungderSteuernundsonstigenAbgaben fürvereinbarte Reiseleistungen,wieTouristenabgaben,Hafen-undFlughafengebühren,odereinerÄnderungder fürdiebetreffendeReise geltendenWechselkursewie folgtzuändern: a. ErhöhensichnachVertragsschlussdieBeförderungskosten, insbesonderedieTreibstoffkosten (oderandereEnergieträger),so kann ITGdenReisepreiswie folgterhöhen: aa. EinesitzplatzbezogeneErhöhungkannandenReisekunden anteiligweitergegebenundberechnetwerden. bb . InanderenFällenwerdendievomBeförderungsunternehmen proBeförderungsmittelgeforderten,zusätzlichen (erhöhten) BeförderungskostendurchdieZahlderSitzplätzebzw.Bettendes Beforderungsmittelsgeteilt.DensichhierauserrechnetenErhöhungsbetrag fürdenEinzelplatzkann ITGvomKundenverlangen. b. WerdendiebeiAbschlussdesPauschalreisevertrages bestehendenAbgabenwieHafen-oderFlughafengebührenund Touristenabgaben ITGgegenübererhöht,kanndieseErhöhung entsprechendanteiligandenReisekundenweitergegeben werden. c. BeieinerÄnderungderWechselkursenachAbschlussdes PauschalreisevertrageskannderReisepreis indemUmfangerhöht werden, indemsichdieReise für ITGverteuert. d. KommteszueinernachträglichenÄnderungdesReisepreises muss ITGdenReisekundenunverzüglichaufeinemdauerhaften Datenträger informieren.DieUnterrichtungdesReisekundendarf nichtspäterals20TagevorReisebeginnerfolgen. 3.4. ImFalleinererheblichenÄnderungeinerwesentlichen ReiseleistungodereinerPreiserhöhungausdeno.g.Gründenvon mehrals8% istderReisekundeberechtigt,kostenfreivomVertrag zurückzutretenoderderReisekundekanndieTeilnahmeaneiner Ersatzreiseverlangen,wenn ITGeinesolcheanbietet. 3.5. DerReisekundehateinenAnspruchaufeinePreissenkung, wennsichentsprechendeKosten (Ziffer3.3.)verringernbzw. ändernunddiesbei ITGzuniedrigerenKosten führt. 3.6. ErheblicheVertragsänderungenundeinePreiserhöhungum mehrals8%sindnurmitZustimmungdesReisekundenzulässig. ITG informiertdenReisekundenüberVertragsänderungen einschließlichderGründeunverzüglichnachKenntnisdes ÄnderungsgrundesaufeinemdauerhaftenDatenträger. ITGkann vomReisekundenverlangen,dasser innerhalbeinervon ITGbestimmtenundangemessenenFrist,dasAngeboteinererheblichen VertragsänderungoderPreiserhöhungummehrals8%annimmt oderseinenRücktrittvomVertragerklärt.NachAblaufdervon ITGbestimmtenFristgiltdasAngebotzurerheblichenVertragsänderungoderPreiserhöhungummehrals8%alsangenommen. ITGkanndemReisekundenmitdemAngeboteinererheblichen VertragsänderungoderPreiserhöhungummehrals8%wahlweise auchdieTeilnahmeaneinerErsatzreiseanbieten. 4. Rücktritt des Reisekunden, Ersatzreisender und wichtige Versicherungen 4.1. DerReisekundekann jederzeitvorReisebeginnvonderReise zurücktreten.Maßgeblich istderZugangderRücktrittserklärungbei ITG.DemReisekundenwirdempfohlen,denRücktritt schriftlichzuerklären. 4.2. TrittderReisekundevomPauschalreisevertragzurück (Storno)oder tritterdieReisenichtan,verliert ITGdenAnspruchauf denReisepreis,kannabergemäߧ651h IIBGBeinepauschalierte Entschädigungverlangen. DerEntschädigungsanspruchwirdunterBerücksichtigung nachfolgenderEntschädigungspauschalenberechnet. DieRücktrittskostenbetragenproReisekunde: -beiReisenmitEigenanreiseohneBestandteilvonmehrtägigen Schiffsfahrten:bis32.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15% ab31.bis15.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30% ab14.bis8.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50% ab7.bis1.TagvorReisebeginn. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60% amAbreisetagoderbeiNichtantritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .70% desReisepreises -beiReisen inkl.Flug-,Bahn-oderBusbeförderungohne BestandteilvonmehrtägigenSchiffsfahrten: bis32.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25% ab31.bis15.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35% ab14.bis8.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .55% ab7.bis1.TagvorReisebeginn. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .70% amAbreisetagoderbeiNichtantritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .90% desReisepreises -beiReisenmitEigenanreisemitBestandteilvonmehrtägigen Schiffsfahrten:bis60.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10% ab59.bis31.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30% ab30.bis8.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .55% ab7.bis1.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .80% amAbreistagoderbeiNichtantritt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .90% desReisepreises. -beiReisen inkl.Flug-,Bahn-oderBusbeförderungmitBestandteilvonmehrtägigenSchiffsfahrten: bis60.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15% ab59.bis31.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35% ab30.bis8.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60% ab7.bis1.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .80% amAbreistagoderbeiNichtantritt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .90% desReisepreises. AlsStichtag fürdieBerechnunggiltderZugangderRücktrittserklärung. DemReisekundenbleibtesunbenommen, ITGnachzuweisen, dass ITGkeinodereinwesentlichgeringererSchadenentstanden ist,alsdiepauschaliertenRücktrittskosten. IstderSchadenvon ITGgeringerodersinddiePauschalennicht anwendbar,wird ITGseinenSchadenkonkretberechnen, indem sichdieEntschädigungnachdemReisepreisabzüglichdesWertes dervon ITGerspartenAufwendungensowieabzüglichdessen, was ITGdurchanderweitigeVerwendungderReiseleistungen erwirbt,berechnet. ImFalldesRücktritts ist ITGzurunverzüglichenErstattung desReisepreisesabzüglichdesEntschädigungsanspruches verpflichtet. 4.3. ErfolgtderRücktrittdurchdenReisekunden,weilamBestimmungsortoder indessenunmittelbarerNäheunvermeidbare, außergewöhnlicheUmständeauftreten,diedieDurchführung derPauschalreiseoderdieBeförderungvonPersonenanden Bestimmungsorterheblichbeeinträchtigen,kann ITGkeine Entschädigung fordernundzahltdenReisepreisunverzüglichan denKundenzurück.Auf§651h IIIBGBwirdverwiesen. 4.4 .BiszumReisebeginnkannderReisekundeverlangen,dass stattseinereinDritter indieRechteundPflichtenausdem Pauschalreisevertrageintritt,aufdieRegelungendes§651eBGB wirdverwiesen. ITGkanndemEintrittdesDrittenwidersprechen,wenndieserden besonderenReiseerfordernissennichtgenügtoderseinerTeilnahmegesetzlicheVorschriftenoderbehördlicheAnordnungen entgegenstehen. ImFallederVertragsübertragunghaftenderursprünglich ReisendeundderErsatzteilnehmeralsGesamtschuldner fürden ReisepreisunddiedurchdenEintrittdesDrittenentstehenden Mehrkosten. ITGhatdemReisekundeneinenNachweisdarüberzuerteilen, in welcherHöhedurchdenEintrittdesErsatzreisendenMehrkosten entstehen. 4.5. EswirdderAbschlusseinerReiserücktrittskostenversicherung (z.B.EuropäischeReiseversicherung,https://www.reiseversicherung.de/de/versicherung/index.html)undeinerVersicherung zurDeckungderKosteneinerUnterstützungeinschließlicheiner RückbeförderungbeiUnfall,KrankheitoderTod (z.B.EuropäischeReiseversicherung,https://www.reiseversicherung.de/de/ versicherung/index.html)empfohlen. 5. Rücktritt durch ITG (NichterreichenderMindestteilnehmerzahlu.a.) 5.1. ITGkannwegenNichterreichenseinerausgeschriebenen MindestteilnehmerzahlnurdannvomVertragzurücktreten,wenn a. indervorvertraglichen InformationundReiseausschreibung dieMindestteilnehmerzahlbeziffertwirdsowiederZeitpunkt,bis zuwelchemvordemvertraglichvereinbartenReisebeginndem ReisendendieErklärungzugegangenseinmuss,angegeben istund b. inderReisebestätigungdeutlich lesbaraufdieseAngabenhingewiesenwird.EinRücktritt istspätestensandemTagzuerklären, derdemReisekunden indenvorvertraglichen Informationenund derReisebestätigunggenanntwurde. AufdieRegelungenzudenRücktrittsfristengemäߧ651h IV BGBwirdverwiesen. Tritt ITGvonderReisezurück,erhältderKundeaufdenReisepreis geleisteteZahlungenunverzüglichzurück. 5.2. Aufdie ITGzustehendegesetzlicheRücktrittsmöglichkeit aufgrundunvermeidbarer,außergewöhnlicherUmständegemäߧ 651h IVNr.2BGBwirdhingewiesen. 6. Gewährleistung 6.1. WerdenReiseleistungennichtvertragsmäßigerbracht, sokannderReisekundeAbhilfeverlangen.DerMangelmuss unverzüglichgegenüberderörtlichenReiseleitung, ITGoderdem Reisevermittlerangezeigtwerden. 6.2. FürdieDauereinernichtvertragsgemäßenErbringungder ReisekannderReisekundeeineentsprechendeHerabsetzungdes Reisepreisesverlangen.DieMinderung trittnichtein,wennesder Reisekundeschuldhaftunterlässt,denReisemangelanzuzeigen und ITGdadurchkeineAbhilfeschaffenkann. 6.3. WirddieReise infolgeeinesMangelserheblichbeeinträchtigt, sokannderReisekundedenPauschalreisevertraggemäߧ651l BGBkündigen.EineKündigungdesPauschalreisevertrages durchdenReisekunden ist jedochnurdannzulässig,wenn ITG keineAbhilfe leistet,nachdemderReisekundehierfüreine angemesseneFristgesetzthat.EinerFristsetzungbedarfesnicht, wenndieAbhilfeunmöglich ist,von ITGverweigertwirdoder wenndiesofortigeKündigungdurcheinbesonderes Interessedes Reisekundengerechtfertigt ist. 7. Haftung 7.1. DievertraglicheHaftungvon ITG fürSchäden,dienicht Körperschädensind, istaufdendreifachenReisepreisbeschränkt, soweiteinSchadenvon ITGnichtschuldhaftherbeigeführtwird. 7.2. VonderörtlichenReiseleitung ineigenerOrganisationoder vonanderenPersonen ineigenerOrganisationamUrlaubsortangeboteneundvorOrtgebuchteAusflüge (auchTheaterbesuche, Sportveranstaltungenu.a.),Beförderungsleistungen,sportliche AktivitätenundMietwagen (auchMotorräder)gehörennichtzum PauschalreisevertragsinhaltzwischendemReisekundenund ITG; fürsolcheLeistungenübernimmt ITGkeineHaftung. 7.3. EinSchadensersatzanspruchgegenüber ITG ist insoweit beschränktoderausgeschlossen,alsaufgrund internationaler ÜbereinkünftenoderaufsolchenberuhendengesetzlichenVorschriften,dieaufdievoneinemLeistungsträgerzuerbringenden Leistungenanzuwendensind,einAnspruchaufSchadensersatz gegendenLeistungsträgernurunterbestimmtenVoraussetzungenoderBeschränkungenentstehtodergeltendgemachtwerden kannoderunterbestimmtenVoraussetzungenausgeschlossen ist.AufdiegesetzlichenBestimmungendes§651p IIBGBwird verwiesen. 8. Mitwirkungspflicht des Reisekunden DerReisekunde istverpflichtet,beiauftretendenLeistungsstörungen imRahmendergesetzlichenBestimmungenmitzuwirken, eventuelleSchädenzuvermeidenodergeringzuhalten. DerReisekunde ist insbesondereverpflichtet,seineBeanstandungenunverzüglich derörtlichenReiseleitung,gegenüber ITGoderdemReisevermittlerzurKenntniszugeben.UnterlässtderReisekundeschuldhaft, einenMangelanzuzeigen,so tritteinAnspruchaufMinderung (§ 651mBGB)undSchadensersatz (§651nBGB)nichtein,sofern ITGwegender fehlendenMängelanzeigekeineAbhilfe leisten konnte.Diesgiltnurdannnicht,wenndieAnzeigeerkennbar aussichtslos istoderausanderenGründenunzumutbar ist. SchädenoderVerspätungendesaufgegebenenGepäckswährend einerFlugbeförderungsolltenunverzüglichamFlughafenmittels schriftlicherSchadensanzeigederzuständigenFluggesellschaft zurKenntnisgebrachtwerden. 9. Beistandspflicht von ITG BefindetsichderReisekunde inSchwierigkeiten,hat ITG ihm unverzüglich inangemessenerWeiseBeistandzugewähren. Auf§651qBGBwirdverwiesen. DemReisekundenwirdempfohlen, ineinerentsprechenden SituationumgehendKontaktzurReiseleitungoderzu ITGunter den inZiffer17gennanntenKontaktdatenaufzunehmen. 10. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot 10.1. AnsprüchewegennichtvertragsgemäßerErbringungder ReisehatderReisekundegegenüber ITGunterderunterZiffer17 genanntenAnschriftgeltendzumachen. DieAnspruchsanmeldunggegenüber ITGkannauchüberden Reisevermittlererfolgen. Eswirdempfohlen,dieAnspruchsanmeldungschriftlich vorzunehmen. FürdieAnmeldungvonReisegepäckschädenundVerspätungen beiReisegepäck imRahmeneinerFlugbeförderunggelten besondereFristen. Gepäckschädensindbinnen7Tagen,Verspätungsschädenbinnen 21TagennachAushändigungdesGepäckszumelden. 10.2. AnsprüchedesReisekundenwegenReisemängelngemäß §651i IIIBGBverjähren inzweiJahren.DieVerjährungsfrist beginntmitdemTag,andemdiePauschalreisedemVertragnach endensollte. 10.3. -Abtretungsverbot-DieAbtretungvonAnsprüchendes Reisekundengegen ITGanDritte istausgeschlossen.Dieses VerbotgiltnichtbeieinerFamilienreiseuntermitreisenden Familienangehörigen. 11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 11.1. ITGstehtdafürein,Reisekundenvorvertraglichüber BestimmungenvonPassundVisavorschriften (einschließlichder ungefährenFristenzurErlangungvonVisa)sowiedereneventuelleÄnderungenvorReiseantrittzuunterrichten.Aufbesondere Gesundheitsvorschriften (gesundheitspolizeilicheFormalitäten) desReiselandesweist ITGvorvertraglichhin.DerReisendesollte sichzudemüber Infektions-und Impfschutzmaßnahmen fürdas vereinbarteReiseziel rechtzeitig informieren. EswirdaufdieMöglichkeitder Informationsbeschaffungbeiden Gesundheitsämtern,beiÄrzten (Reisemedizinern)undTropeninstitutenu.a.hingewiesen. 11.2. DerReisende ist fürdieEinhaltungaller fürdieDurchführung derReisewichtigenPass-,Visa-,undGesundheitsvorschriften selbstverantwortlich.AlleNachteile, insbesonderedieZahlung vonRücktrittskosten,dieausderNichtbefolgungdieser Vorschriftenerwachsen,gehenzuseinenLasten,ausgenommen, wennsiedurcheineschuldhafteFalsch-oderNichtinformation von ITGbedingtsind. 12. Informationspflichten über Fluggesellschaft DieEU-VerordnungNr.2111/2005zurUnterrichtungvon Fluggästenüberdie IdentitätdesausführendenLuftfahrtunternehmensverpflichtet ITG,denReisekundenüberdie Identität derausführendenFluggesellschaftsämtlicher imRahmender gebuchtenReisezuerbringendenFlugbeförderungsleistungenbei derBuchungzu informieren. StehtbeiderBuchungdieausführendeFluggesellschaftnoch nicht fest,so ist ITGverpflichtet,demKundendieFluggesellschaft bzw.dieFluggesellschaftenzunennen,diewahrscheinlichden Flug/dieFlügedurchführenwird/werden. Sobald ITGKenntnishat,welcheFluggesellschaftdenFlug durchführt,mussderKunde informiertwerden. WechseltdiegenannteFluggesellschaft,muss ITGdenKunden überdenWechsel informieren. ITGmussunverzüglichalle angemessenenSchritteeinleiten,umsicherzustellen,dassder KundeunverzüglichüberdenWechsel informiertwird.EineListe (GemeinschaftlicheListe)überunsichereFluggesellschaftenmit Flugverbot inderEU istz.B.auf folgender Internetseitezu finden: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de 13. Rechtswahl und Gerichtsstand 13.1. AufdenVertragundaufdasRechtsverhältniszwischendem Reisekundenund ITG findetausschließlichdeutschesRecht Anwendung. SoweitbeiKlagendesReisekundengegen ITG imAusland fürden HaftungsgrundnichtdeutschesRechtangewendetwird, findet bezüglichderRechtsfolgen,etwahinsichtlichderArt,Umfangund HöhevonAnsprüchendesReisekundenausschließlichdeutsches RechtAnwendung. 13.2. DerGerichtsstandvon ITG istderFirmensitzKarlsruhe. 13.3. FürKlagenvon ITGgegendenReisekunden istderWohnsitz desReisekundenmaßgebend,esseidenn,dieKlage richtetsich gegenVollkaufleuteoderPersonen,diekeinenallgemeinen Gerichtsstand im Inlandhaben,odergegenPersonen,dienach AbschlussdesVertrages ihrenWohnsitzodergewöhnlichen Aufenthalt insAuslandverlegthaben,oderderenWohnsitzoder gewöhnlicherAufenthaltzumZeitpunktderKlageerhebungnicht bekannt ist. IndiesenFällen istderSitzvon ITGmaßgebend. 13.4. DieBestimmungenzuNr.13.1.bis13.3. findenkeineAnwendung,wennund insoweitsichausvertraglichnichtabdingbaren Bestimmungen internationalerAbkommen,dieaufdenPauschalreisevertragzwischendemReisekundenund ITGanzuwenden sind,etwasandereszugunstendesReisekundenergibtoderwenn und insoweitaufdenPauschalreisevertraganwendbare,nichtabdingbareBestimmungen imMitgliedstaatderEU,demderKunde angehört, fürdenKundengünstigersindalsdieRegelungen in diesenGeschäfts-undReisebedingungenoderdieanwendbaren deutschenVorschriften. 14. Schlichtungsverfahren ITGnimmtnichtaneinemStreitbeilegungsverfahrenvoreiner Verbraucherschlichtungsstelle teil.SoweitnachDrucklegungdieserGeschäftsbedingungendieBeteiligunganeiner Verbraucherstreitbeilegungverpflichtendwird, informiert ITG denReisekunden. Informatorischwird fürPauschalreiseverträge, die imelektronischenRechtsverkehrgeschlossenwurden,auf folgendeOnline-Streitbeilegungs-Plattformhingewiesen:https:// ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main. home2.show&lng=DE 15. Sonstige Bestimmungen 15.1. DieUnwirksamkeiteinzelnerBestimmungendieserBedingungenhatnichtdieUnwirksamkeitdergesamtenBedingungen zurFolge.Auf§306BGBwirdverwiesen. 15.2. StanddieserBedingungen istJuli2018. 16. Datenschutz DerSchutzderpersonenbezogenenDatenderReisekundenvon ITGwirdgewahrt.DieausführlichenDatenschutzbestimmungen von ITGunddieentsprechendenRechtedesReisekunden finden sichunter:https://www.islandtours.de/datenschutz.html AufVerlangensendet ITGdemReisekundendieDatenschutzregelungengerneauchschriftlichzu. 17. Reiseveranstalter AnschriftundSitzder ITG IslandToursGmbH,Schützenstr.47, 76137Karlsruhe;Telefon+4972168039777, E-Mail: team@islandtours.de,RegistergerichtMannheim,HRB 726441,Geschäftsführer:HerrGudmundurKjartansson,Frau Ann-CathrinBröcker 15

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