Island Tours Hauptkatalog 2021

83 Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der ITG Island Tours GmbH AndieserStellemöchtenwirSieüberunsereAllgemeinen Geschäftsbedingungen informieren,diediegesetzlichenBestim- mungender§§651a-yBGBergänzenund,soweitwirksamver- einbart,Bestandteildeszwischen Ihnenundunsgeschlosse-nen Pauschalreisevertragessind.BittenehmenSiesichZeitund lesen SiedieBedingungen inRuhedurch.SolltensichFragenergeben, stehenwir IhnenzurBeantwortunggernezurVerfügung. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages 1.1. MitderReiseanmeldungbietetderReisekundeder ITG Island ToursGmbH (nachfolgend: ITG)denAbschlusseinesPauschal- reisevertragesverbindlichan.DieAnmeldungkannschriftlich,auf elektronischemWeg,mündlichoder fernmündlichvorgenommen werden.DerVertragkommtmitderAnnahmedurch ITG zustande.DieAnnahmebedarfkeinerbestimmtenForm.Beioder unverzüglichnachVertragsschlusswird ITGdemReisekunden aufeinemdauerhaftenDatenträgereineReisebestätigungzur Verfügungstellen. 1.2. Weichtder InhaltderReisebestätigungvom InhaltderAnmel- dungab,so liegteinneuesAngebotvon ITGvor,andas ITG für dieDauervon10Tagengebunden ist.DerVertragkommtaufder GrundlagediesesneuenAngebotszustande,wennderReisende innerhalbderBindungsfristdieAnnahmeausdrücklicherklärt odereineAnzahlungbzw.denReisepreis leistet. 1.3. DerReisekundehat füralleVertragsverpflichtungenvon Mitreisenden, fürdieerdieReisebuchungvornimmt,wie fur seineeigeneneinzustehen,sofernerdieseVerpflichtungdurch ausdrücklicheundgesonderteErklärungübernommenhat. 2. Bezahlung 2.1. ZahlungenaufdenReisepreisvorBeendigungderReise dürfennurgefordertoderangenommenwerden,wenn für ITGein Kundengeldabsicherungsvertragbesteht, ITGdenReisekunden hierübergemäߧ651tBGB informiertunddemKundenzuvorein Sicherungsschein i.S.v.§651rAbs.4BGBübergebenwird. 2.2. NachVertragsschlussundÜbergabedesSicherungsscheins isteineAnzahlung inHöhevon20%desReisepreises fällig. 2.3. DieRestzahlungdesReisepreises ist4WochenvorReisebe- ginn fällig,soferndieReisenichtmehrnachZiffer5.1.abgesagt werdenkann. BeikurzfristigenBuchungen (wenigerals4WochenvorReisebe- ginn) istderReisepreis,sofernkeineAbsagenachZiffer5.1.mehr erfolgenkann,beiÜbergabederReiseunterlagensofort fällig. IsteineAbsagenachZiffer5.1.möglich,wirddieRestzahlungerst mitAblaufderAbsagefrist fällig, frühestens jedoch4Wochen vorReisebeginn. 2.4. GerätderReisekundemitderAnzahlungodermitder Restzahlung inVerzug, ist ITGnachMahnungmiterfolgloser FristsetzungzurZahlungundAndrohungdesRücktritts berechtigt,vomVertragzurückzutretenundSchadensersatz in HöhedervereinbartenEntschädigungspauschalen (sieheZiffer 4.2.)zuverlangen. 3. Leistungs- und Preisänderungen 3.1. ÄnderungeneinzelnerReiseleistungenvondemvereinbarten InhaltdesPauschalreisevertrages,dienachVertragsschluss notwendigwerdenunddievon ITGnichtwiderTreuundGlauben herbeigeführtwurden,sindnurgestattet,soweitdieÄnderungen nichterheblichsindunddenGesamtzuschnittdergebuchten Reisenichtbeeinträchtigen.AngegebeneTransfer-undFlugzeiten stehen,soweitnichtunzumutbar ineinevereinbarteNachtruhe eingegriffenwird,unterdemVorbehalteinerÄnderung.Bei FlugreisenstehendiemitderDurchführungdesFlugesnament- lichgenanntenFluggesellschaftenunterdemVorbehalteiner Änderung,esseidenn,einebestimmteFluggesellschaftwurde ausdrücklichvertraglichvereinbart. 3.2. EineErklärungüberÄnderungenvonReiseleistungenkann nurvorReisebeginnerfolgen. ITG istverpflichtet,denKundenüberÄnderungennachKenntnis vondemÄnderungsgrundunverzüglichaufeinemdauerhaften Datenträgerzu informieren. BeieinererheblichenVertragsänderung informiert ITGzudem überdieAuswirkungenderÄnderungaufdenReisepreisgemäß §651g IIIS.2BGB. ErheblicheÄnderungenkönnennichtohneZustimmungdes Reisekundenvorgenommenwerden,aufdieRegelungendes§§ 651fundgBGBwirdverwiesen. 3.3. GemäßdenBestimmungendes§§651fundgBGBbehält sich ITGvor,denvereinbartenReisepreis imFallderErhöhung derBeförderungskosten (TreibstoffundandereEnergieträger), ErhöhungderSteuernundsonstigenAbgaben fürvereinbarte Reiseleistungen,wieTouristenabgaben,Hafen-undFlughafen- gebühren,odereinerÄnderungder fürdiebetreffendeReise geltendenWechselkursewie folgtzuändern: a. ErhöhensichnachVertragsschlussdieBeförderungskosten, insbesonderedieTreibstoffkosten (oderandereEnergieträger),so kann ITGdenReisepreiswie folgterhöhen: aa. EinesitzplatzbezogeneErhöhungkannandenReisekunden anteiligweitergegebenundberechnetwerden. bb . InanderenFällenwerdendievomBeförderungsunternehmen proBeförderungsmittelgeforderten,zusätzlichen (erhöhten) BeförderungskostendurchdieZahlderSitzplätzebzw.Bettendes Beforderungsmittelsgeteilt.DensichhierauserrechnetenErhö- hungsbetrag fürdenEinzelplatzkann ITGvomKundenverlangen. b. WerdendiebeiAbschlussdesPauschalreisevertrages bestehendenAbgabenwieHafen-oderFlughafengebührenund Touristenabgaben ITGgegenübererhöht,kanndieseErhöhung entsprechendanteiligandenReisekundenweitergegeben werden. c. BeieinerÄnderungderWechselkursenachAbschlussdes PauschalreisevertrageskannderReisepreis indemUmfangerhöht werden, indemsichdieReise für ITGverteuert. d. KommteszueinernachträglichenÄnderungdesReisepreises muss ITGdenReisekundenunverzüglichaufeinemdauerhaften Datenträger informieren.DieUnterrichtungdesReisekundendarf nichtspäterals20TagevorReisebeginnerfolgen. 3.4. ImFalleinererheblichenÄnderungeinerwesentlichen ReiseleistungodereinerPreiserhöhungausdeno.g.Gründenvon mehrals8% istderReisekundeberechtigt,kostenfreivomVertrag zurückzutretenoderderReisekundekanndieTeilnahmeaneiner Ersatzreiseverlangen,wenn ITGeinesolcheanbietet. 3.5. DerReisekundehateinenAnspruchaufeinePreissenkung, wennsichentsprechendeKosten (Ziffer3.3.)verringernbzw. ändernunddiesbei ITGzuniedrigerenKosten führt. 3.6. ErheblicheVertragsänderungenundeinePreiserhöhungum mehrals8%sindnurmitZustimmungdesReisekundenzulässig. ITG informiertdenReisekundenüberVertragsänderungen einschließlichderGründeunverzüglichnachKenntnisdes ÄnderungsgrundesaufeinemdauerhaftenDatenträger. ITGkann vomReisekundenverlangen,dasser innerhalbeinervon ITGbe- stimmtenundangemessenenFrist,dasAngeboteinererheblichen VertragsänderungoderPreiserhöhungummehrals8%annimmt oderseinenRücktrittvomVertragerklärt.NachAblaufdervon ITGbestimmtenFristgiltdasAngebotzurerheblichenVertrags- änderungoderPreiserhöhungummehrals8%alsangenommen. ITGkanndemReisekundenmitdemAngeboteinererheblichen VertragsänderungoderPreiserhöhungummehrals8%wahlweise auchdieTeilnahmeaneinerErsatzreiseanbieten. 4. Rücktritt des Reisekunden, Ersatzreisender und wichtige Versicherung en 4.1. DerReisekundekann jederzeitvorReisebeginnvonderReise zurücktreten.Maßgeblich istderZugangderRücktrittserklä- rungbei ITG.DemReisekundenwirdempfohlen,denRücktritt schriftlichzuerklären. 4.2. TrittderReisekundevomPauschalreisevertragzurück (Stor- no)oder tritterdieReisenichtan,verliert ITGdenAnspruchauf denReisepreis,kannabergemäߧ651h IIBGBeinepauschalierte Entschädigungverlangen. DerEntschädigungsanspruchwirdunterBerücksichtigung nachfolgenderEntschädigungspauschalenberechnet. DieRücktrittskostenbetragenproReisekunde: -beiReisenmitEigenanreiseohneBestandteilvonmehrtägigen Schi ffsfahrten:bis32.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15% ab31.bis15.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30% ab14.bis8.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50% ab7.bis1.TagvorReisebeginn. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60% amAbreisetagoderbeiNichtantritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .70% desReisepreises -beiReisen inkl.Flug-,Bahn-oderBusbeförderungohne BestandteilvonmehrtägigenSchiffsfahrten: bis32.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25% ab31.bis15.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35% ab14.bis8.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .55% ab7.bis1.TagvorReisebeginn. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .70% amAbreisetagoderbeiNichtantritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .90% desReisepreises -beiReisenmitEigenanreisemitBestandteilvonmehrtägigen Schi ffsfahrten:bis60.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10% ab59.bis31.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30% ab30.bis8.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .55% ab7.bis1.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .80% amAbreistagoderbeiNichtantritt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .90% desReisepreises. -beiReisen inkl.Flug-,Bahn-oderBusbeförderungmitBestand- teilvonmehrtägigenSchiffsfahrten: bis60.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15% ab59.bis31.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35% ab30.bis8.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60% ab7.bis1.TagvorReisebeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .80% amAbreistagoderbeiNichtantritt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .90% desReisepreises. AlsStichtag fürdieBerechnunggiltderZugangderRücktritt- serklärung. DemReisekundenbleibtesunbenommen, ITGnachzuweisen, dass ITGkeinodereinwesentlichgeringererSchadenentstanden ist,alsdiepauschaliertenRücktrittskosten. IstderSchadenvon ITGgeringerodersinddiePauschalennicht anwendbar,wird ITGseinenSchadenkonkretberechnen, indem sichdieEntschädigungnachdemReisepreisabzüglichdesWertes dervon ITGerspartenAufwendungensowieabzüglichdessen, was ITGdurchanderweitigeVerwendungderReiseleistungen erwirbt,berechnet. ImFalldesRücktritts ist ITGzurunverzüglichenErstattung desReisepreisesabzüglichdesEntschädigungsanspruches verpflichtet. 4.3. ErfolgtderRücktrittdurchdenReisekunden,weilamBe- stimmungsortoder indessenunmittelbarerNäheunvermeidbare, außergewöhnlicheUmständeauftreten,diedieDurchführung derPauschalreiseoderdieBeförderungvonPersonenanden Bestimmungsorterheblichbeeinträchtigen,kann ITGkeine Entschädigung fordernundzahltdenReisepreisunverzüglichan denKundenzurück.Auf§651h IIIBGBwirdverwiesen. 4.4 .BiszumReisebeginnkannderReisekundeverlangen,dass stattseinereinDritter indieRechteundPflichtenausdem Pauschalreisevertrageintritt,aufdieRegelungendes§651eBGB wirdverwiesen. ITGkanndemEintrittdesDrittenwidersprechen,wenndieserden besonderenReiseerfordernissennichtgenügtoderseinerTeil- nahmegesetzlicheVorschriftenoderbehördlicheAnordnungen entgegenstehen. ImFallederVertragsübertragunghaftenderursprünglich ReisendeundderErsatzteilnehmeralsGesamtschuldner fürden ReisepreisunddiedurchdenEintrittdesDrittenentstehenden Mehrkosten. ITGhatdemReisekundeneinenNachweisdarüberzuerteilen, in welcherHöhedurchdenEintrittdesErsatzreisendenMehrkosten entstehen. 4.5. EswirdderAbschlusseinerReiserücktrittskostenversicherung (z.B.EuropäischeReiseversicherung ,https://www.reiseversiche- rung.de/de/versicherung/index.html )undeinerVersicherung zurDeckungderKosteneinerUnterstützungeinschließlicheiner RückbeförderungbeiUnfall,KrankheitoderTod (z.B.Europä- ischeReiseversicherung ,https://www.reiseversicherung.de/de/ versicherung/index.html)empfohlen. 5. Rücktritt durch ITG (NichterreichenderMindestteilnehmerzahlu.a.) 5.1. ITGkannwegenNichterreichenseinerausgeschriebenen MindestteilnehmerzahlnurdannvomVertragzurücktreten,wenn a. indervorvertraglichen InformationundReiseausschreibung dieMindestteilnehmerzahlbeziffertwirdsowiederZeitpunkt,bis zuwelchemvordemvertraglichvereinbartenReisebeginndem ReisendendieErklärungzugegangenseinmuss,angegeben istund b. inderReisebestätigungdeutlich lesbaraufdieseAngabenhin- gewiesenwird.EinRücktritt istspätestensandemTagzuerklären, derdemReisekunden indenvorvertraglichen Informationenund derReisebestätigunggenanntwurde. AufdieRegelungenzudenRücktrittsfristengemäߧ651h IV BGBwirdverwiesen. Tritt ITGvonderReisezurück,erhältderKundeaufdenReisepreis geleisteteZahlungenunverzüglichzurück. 5.2. Aufdie ITGzustehendegesetzlicheRücktrittsmöglichkeit aufgrundunvermeidbarer,außergewöhnlicherUmständegemäߧ 651h IVNr.2BGBwirdhingewiesen. 6. Gewährleistung 6.1. WerdenReiseleistungennichtvertragsmäßigerbracht, sokannderReisekundeAbhilfeverlangen.DerMangelmuss unverzüglichgegenüberderörtlichenReiseleitung, ITGoderdem Reisevermittlerangezeigtwerden. 6.2. FürdieDauereinernichtvertragsgemäßenErbringungder ReisekannderReisekundeeineentsprechendeHerabsetzungdes Reisepreisesverlangen.DieMinderung trittnichtein,wennesder Reisekundeschuldhaftunterlässt,denReisemangelanzuzeigen und ITGdadurchkeineAbhilfeschaffenkann. 6.3. WirddieReise infolgeeinesMangelserheblichbeeinträchtigt, sokannderReisekundedenPauschalreisevertraggemäߧ651l BGBkündigen.EineKündigungdesPauschalreisevertrages durchdenReisekunden ist jedochnurdannzulässig,wenn ITG keineAbhilfe leistet,nachdemderReisekundehierfüreine angemesseneFristgesetzthat.EinerFristsetzungbedarfesnicht, wenndieAbhilfeunmöglich ist,von ITGverweigertwirdoder wenndiesofortigeKündigungdurcheinbesonderes Interessedes Reisekundengerechtfertigt ist. 7. Haftung 7.1. DievertraglicheHaftungvon ITG fürSchäden,dienicht Körperschädensind, istaufdendreifachenReisepreisbeschränkt, soweiteinSchadenvon ITGnichtschuldhaftherbeigeführtwird. 7.2. VonderörtlichenReiseleitung ineigenerOrganisationoder vonanderenPersonen ineigenerOrganisationamUrlaubsortan- geboteneundvorOrtgebuchteAusflüge (auchTheaterbesuche, Sportveranstaltungenu.a.),Beförderungsleistungen,sportliche AktivitätenundMietwagen (auchMotorräder)gehörennichtzum PauschalreisevertragsinhaltzwischendemReisekundenund ITG; fürsolcheLeistungenübernimmt ITGkeineHaftung. 7.3. EinSchadensersatzanspruchgegenüber ITG ist insoweit beschränktoderausgeschlossen,alsaufgrund internationaler ÜbereinkünftenoderaufsolchenberuhendengesetzlichenVor- schriften,dieaufdievoneinemLeistungsträgerzuerbringenden Leistungenanzuwendensind,einAnspruchaufSchadensersatz gegendenLeistungsträgernurunterbestimmtenVoraussetzun- genoderBeschränkungenentstehtodergeltendgemachtwerden kannoderunterbestimmtenVoraussetzungenausgeschlossen ist.AufdiegesetzlichenBestimmungendes§651p IIBGBwird verwiesen. 8. Mitwirkungspflicht des Reisekunden DerReisekunde istverpflichtet,beiauftretendenLeistungsstö- rungen imRahmendergesetzlichenBestimmungenmitzuwirken, eventuelleSchädenzuvermeidenodergeringzuhalten. DerReisekunde ist insbesondereverpflichtet,seineBeanstandun- genunverzüglich derörtlichenReiseleitung,gegenüber ITGoderdemReisevermitt- lerzurKenntniszugeben.UnterlässtderReisekundeschuldhaft, einenMangelanzuzeigen,so tritteinAnspruchaufMinderung (§ 651mBGB)undSchadensersatz (§651nBGB)nichtein,sofern ITGwegender fehlendenMängelanzeigekeineAbhilfe leisten konnte.Diesgiltnurdannnicht,wenndieAnzeigeerkennbar aussichtslos istoderausanderenGründenunzumutbar ist. SchädenoderVerspätungendesaufgegebenenGepäckswährend einerFlugbeförderungsolltenunverzüglichamFlughafenmittels schriftlicherSchadensanzeigederzuständigenFluggesellschaft zurKenntnisgebrachtwerden. 9. Beistandspflicht von ITG BefindetsichderReisekunde inSchwierigkeiten,hat ITG ihm unverzüglich inangemessenerWeiseBeistandzugewähren. Auf§651qBGBwirdverwiesen. DemReisekundenwirdempfohlen, ineinerentsprechenden SituationumgehendKontaktzurReiseleitungoderzu ITGunter den inZiffer17gennanntenKontaktdatenaufzunehmen. 10. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungs- verbot 10.1. AnsprüchewegennichtvertragsgemäßerErbringungder ReisehatderReisekundegegenüber ITGunterderunterZiffer17 genanntenAnschriftgeltendzumachen. DieAnspruchsanmeldunggegenüber ITGkannauchüberden Reisevermittlererfolgen. Eswirdempfohlen,dieAnspruchsanmeldungschriftlich vorzunehmen. FürdieAnmeldungvonReisegepäckschädenundVerspätungen beiReisegepäck imRahmeneinerFlugbeförderunggelten besondereFristen. Gepäckschädensindbinnen7Tagen,Verspätungsschädenbinnen 21TagennachAushändigungdesGepäckszumelden. 10.2. AnsprüchedesReisekundenwegenReisemängelngemäß §651i IIIBGBverjähren inzweiJahren.DieVerjährungsfrist beginntmitdemTag,andemdiePauschalreisedemVertragnach endensollte. 10.3. -Abtretungsverbot-DieAbtretungvonAnsprüchendes Reisekundengegen ITGanDritte istausgeschlossen.Dieses VerbotgiltnichtbeieinerFamilienreiseuntermitreisenden Familienangehörigen. 11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 11.1. ITGstehtdafürein,Reisekundenvorvertraglichüber BestimmungenvonPassundVisavorschriften (einschließlichder ungefährenFristenzurErlangungvonVisa)sowiedereneventu- elleÄnderungenvorReiseantrittzuunterrichten.Aufbesondere Gesundheitsvorschriften (gesundheitspolizeilicheFormalitäten) desReiselandesweist ITGvorvertraglichhin.DerReisendesollte sichzudemüber Infektions-und Impfschutzmaßnahmen fürdas vereinbarteReiseziel rechtzeitig informieren. EswirdaufdieMöglichkeitder Informationsbeschaffungbeiden Gesundheitsämtern,beiÄrzten (Reisemedizinern)undTropenins- titutenu.a.hingewiesen. 11.2. DerReisende ist fürdieEinhaltungaller fürdieDurchführung derReisewichtigenPass-,Visa-,undGesundheitsvorschriften selbstverantwortlich.AlleNachteile, insbesonderedieZahlung vonRücktrittskosten,dieausderNichtbefolgungdieser Vorschriftenerwachsen,gehenzuseinenLasten,ausgenommen, wennsiedurcheineschuldhafteFalsch-oderNichtinformation von ITGbedingtsind. 12. Informationspflichten über Fluggesellschaft DieEU-VerordnungNr.2111/2005zurUnterrichtungvon Fluggästenüberdie IdentitätdesausführendenLuftfahrtunter- nehmensverpflichtet ITG,denReisekundenüberdie Identität derausführendenFluggesellschaftsämtlicher imRahmender gebuchtenReisezuerbringendenFlugbeförderungsleistungenbei derBuchungzu informieren. StehtbeiderBuchungdieausführendeFluggesellschaftnoch nicht fest,so ist ITGverpflichtet,demKundendieFluggesellschaft bzw.dieFluggesellschaftenzunennen,diewahrscheinlichden Flug/dieFlügedurchführenwird/werden. Sobald ITGKenntnishat,welcheFluggesellschaftdenFlug durchführt,mussderKunde informiertwerden. WechseltdiegenannteFluggesellschaft,muss ITGdenKunden überdenWechsel informieren. ITGmussunverzüglichalle angemessenenSchritteeinleiten,umsicherzustellen,dassder KundeunverzüglichüberdenWechsel informiertwird.EineListe (GemeinschaftlicheListe)überunsichereFluggesellschaftenmit Flugverbot inderEU istz.B.auf folgender Internetseitezu finden: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de 13. Rechtswahl und Gerichtsstand 13.1. AufdenVertragundaufdasRechtsverhältniszwischendem Reisekundenund ITG findetausschließlichdeutschesRecht Anwendung. SoweitbeiKlagendesReisekundengegen ITG imAusland fürden HaftungsgrundnichtdeutschesRechtangewendetwird, findet bezüglichderRechtsfolgen,etwahinsichtlichderArt,Umfangund HöhevonAnsprüchendesReisekundenausschließlichdeutsches RechtAnwendung. 13.2. DerGerichtsstandvon ITG istderFirmensitzKarlsruhe. 13.3. FürKlagenvon ITGgegendenReisekunden istderWohnsitz desReisekundenmaßgebend,esseidenn,dieKlage richtetsich gegenVollkaufleuteoderPersonen,diekeinenallgemeinen Gerichtsstand im Inlandhaben,odergegenPersonen,dienach AbschlussdesVertrages ihrenWohnsitzodergewöhnlichen Aufenthalt insAuslandverlegthaben,oderderenWohnsitzoder gewöhnlicherAufenthaltzumZeitpunktderKlageerhebungnicht bekannt ist. IndiesenFällen istderSitzvon ITGmaßgebend. 13.4. DieBestimmungenzuNr.13.1.bis13.3. findenkeineAnwen- dung,wennund insoweitsichausvertraglichnichtabdingbaren Bestimmungen internationalerAbkommen,dieaufdenPauschal- reisevertragzwischendemReisekundenund ITGanzuwenden sind,etwasandereszugunstendesReisekundenergibtoderwenn und insoweitaufdenPauschalreisevertraganwendbare,nichtab- dingbareBestimmungen imMitgliedstaatderEU,demderKunde angehört, fürdenKundengünstigersindalsdieRegelungen in diesenGeschäfts-undReisebedingungenoderdieanwendbaren deutschenVorschriften. 14. Schlichtungsverfahren ITGnimmtnichtaneinemStreitbeilegungsverfahrenvoreiner Verbraucherschlichtungsstelle teil.SoweitnachDruckle- gungdieserGeschäftsbedingungendieBeteiligunganeiner Verbraucherstreitbeilegungverpflichtendwird, informiert ITG denReisekunden. Informatorischwird fürPauschalreiseverträge, die imelektronischenRechtsverkehrgeschlossenwurden,auf folgendeOnline-Streitbeilegungs-Plattformhingewiesen:https:// ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main. home2.show&lng=DE 15. Sonstige Bestimmungen 15.1. DieUnwirksamkeiteinzelnerBestimmungendieserBedin- gungenhatnichtdieUnwirksamkeitdergesamtenBedingungen zurFolge.Auf§306BGBwirdverwiesen. 15.2. StanddieserBedingungen istJuli2018. 16. Datenschutz DerSchutzderpersonenbezogenenDatenderReisekundenvon ITGwirdgewahrt.DieausführlichenDatenschutzbestimmungen von ITGunddieentsprechendenRechtedesReisekunden finden sichunter :https://www.islandtours.de/datenschutz.html AufVerlangensendet ITGdemReisekundendieDatenschutzre- gelungengerneauchschriftlichzu. 17. Reiseveranstalter AnschriftundSitzder ITG IslandToursGmbH,Schützenstr.47, 76137Karlsruhe;Telefon+4972168039777, E-Mail: team@islandtours.de ,RegistergerichtMannheim,HRB 726441,Geschäftsführer:HerrGudmundurKjartansson,Frau Ann-CathrinBröcker

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